Der Einbau eines Aufzugs kostet Geld, aber ein erheblicher Teil davon lässt sich über Fördermittel abfedern. Das Problem: Die Förderlandschaft ist unübersichtlich, die Programme haben unterschiedliche Voraussetzungen, und ein einziger Formfehler bei der Antragstellung kann den kompletten Zuschuss kosten. Wer 2026 eine Aufzug-Förderung beantragen möchte, sollte deshalb genau wissen, welche Töpfe sich kombinieren lassen und in welcher Reihenfolge die Anträge gestellt werden müssen.

Aufzug LuS plant und realisiert Aufzüge und barrierefreie Liftlösungen herstellerunabhängig und deutschlandweit. Als Fachbetrieb kennen wir die Anforderungen der Förderstellen an die technische Ausführung genau. In diesem Beitrag zeigen wir, welche staatliche Förderung für Aufzug und Umbau 2026 zur Verfügung steht, wie Sie den maximalen Zuschuss herausholen und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

Wichtig:  Alle Fördersummen und Konditionen in diesem Beitrag entsprechen dem Stand Juni 2026. Förderprogramme unterliegen Budgetgrenzen und können sich kurzfristig ändern. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Prüfen Sie vor Antragstellung stets die aktuellen Angaben der jeweiligen Förderstelle.

Die wichtigsten Förderquellen im Überblick

Für den Einbau oder die Nachrüstung eines Aufzugs kommen 2026 mehrere Förderquellen infrage. Sie unterscheiden sich in Art, Höhe und Voraussetzung. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Fördermittel für Aufzug oder barrierefreien Umbau.

FörderstelleArtHöheVoraussetzung
KfW 455-BZuschussbis 6.250 € pro WohneinheitBarrierereduzierung, Fachbetrieb, Antrag vor Auftrag
KfW 159Kreditbis 50.000 € pro Wohneinheitaltersgerechter Umbau, unabhängig von Alter und Pflegegrad
PflegekasseZuschussbis 4.180 € pro Personanerkannter Pflegegrad 1 bis 5
LandesprogrammeZuschuss oder Kreditje nach Bundeslandmeist einkommensabhängig

Hinzu kommen im Einzelfall die Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen, die Deutsche Rentenversicherung sowie kommunale Programme. Welche Quelle sich lohnt, hängt von der Wohnsituation, einem etwaigen Pflegegrad und der Frage ab, ob Sie einen Zuschuss oder eine günstige Finanzierung bevorzugen.


KfW: Zuschuss 455-B und Kredit 159

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist die zentrale Anlaufstelle für die staatliche Förderung für Aufzug und barrierearmen Umbau. Sie bietet zwei Programme, die sich grundlegend unterscheiden.

KfW 455-B: der Investitionszuschuss

Der Zuschuss 455-B fördert Maßnahmen zur Barrierereduzierung, darunter ausdrücklich auch den Einbau und die Nachrüstung von Aufzügen und Plattformliften. Er muss nicht zurückgezahlt werden. Wichtig für 2026: Nachdem die Mittel zwischenzeitlich ausgeschöpft waren, nimmt die KfW seit dem 8. April 2026 die Zuschussförderung wieder auf. Die Förderhöhe beträgt bei Einzelmaßnahmen 10 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu 2.500 Euro. Wird der Standard Altersgerechtes Haus erreicht, steigt der Zuschuss auf 12,5 Prozent, bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit.

KfW 159: der zinsgünstige Kredit

Wer einen höheren Finanzierungsbedarf hat oder den Zuschuss nicht nutzen kann, greift auf den Kredit 159 Altersgerecht Umbauen zurück. Er stellt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit zu vergünstigten Konditionen bereit und ist unabhängig von Alter oder Pflegegrad. Beantragt wird er nicht direkt bei der KfW, sondern über die Hausbank.

Wichtig für Betreiber: Der Zuschuss 455-B steht unter Budgetvorbehalt und ist nur verfügbar, solange die Bundesmittel reichen. Zudem müssen die Arbeiten zwingend von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Aufzug LuS erfüllt als Fachbetrieb diese Voraussetzung.


Pflegekasse: Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Liegt für eine Person im Haushalt ein anerkannter Pflegegrad vor, kommt die Pflegekasse als zweite starke Förderquelle infrage. Sie gewährt einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach Paragraph 40 Absatz 4 SGB XI.

Seit Januar 2025 beträgt dieser Zuschuss bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1, unabhängig von der Höhe des Pflegegrades. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen unter einem Dach, können sich die Beträge auf bis zu 16.720 Euro summieren, sofern die Maßnahme allen zugutekommt. Der Einbau eines Aufzugs oder Plattformlifts zählt zu den förderfähigen Maßnahmen, weil er Barrieren im Wohnumfeld reduziert.


Clever kombinieren: Was zusammen geht und was nicht

Hier liegt der eigentliche Hebel für den maximalen Zuschuss, und zugleich die größte Fehlerquelle. Denn nicht alle Programme lassen sich beliebig kombinieren. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen derselben Maßnahme und verschiedenen Maßnahmenteilen.

  • KfW 455-B und KfW 159 für dieselbe Maßnahme: nicht kombinierbar. Sie müssen sich zwischen Zuschuss und Kredit entscheiden.
  • KfW 455-B und Pflegekasse für dieselbe Maßnahme: nicht kombinierbar. Der Zuschuss der Pflegeversicherung darf nicht mit dem 455-B für denselben Teil der Umbaumaßnahme zusammentreffen.
  • KfW 455-B und Pflegekasse für verschiedene Maßnahmenteile: möglich. Wird zum Beispiel der Aufzug über die Pflegekasse und ein zusätzlicher Umbau über die KfW gefördert, ist das zulässig, wenn separate Rechnungen vorliegen.
  • Steuerliche Förderung nach Paragraph 35a oder 35c EStG: nicht mit dem 455-B für dieselbe Maßnahme kombinierbar.

Die praktische Konsequenz: Wer den maximalen Zuschuss erreichen will, sollte ein größeres Umbauprojekt sinnvoll in einzelne Maßnahmenteile gliedern und diese unterschiedlichen Förderquellen zuordnen. Das erfordert eine saubere, getrennte Rechnungsstellung, die von Anfang an mitgeplant wird.

Praxis-Tipp: Kombinieren Sie den Pflegekassenzuschuss für den Aufzug mit einem KfW-geförderten Umbau an anderer Stelle, etwa einer bodengleichen Dusche oder dem Abbau von Türschwellen. So schöpfen Sie zwei Töpfe gleichzeitig aus, ohne gegen die Kombinationsverbote zu verstoßen. 


Die richtige Reihenfolge: Antrag vor dem Handwerker

Der häufigste und teuerste Fehler bei der Aufzug-Förderung ist die falsche Reihenfolge. Fast alle Förderstellen verlangen, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt wird. Wer zuerst den Fachbetrieb beauftragt und dann den Zuschuss beantragt, verliert den Anspruch. Der folgende Ablauf hat sich bewährt.

  1. Bedarf klären und beraten lassen: Zunächst wird ermittelt, welcher Lifttyp technisch und baulich passt. Aufzug LuS nimmt die Situation vor Ort auf.
  2. Förderquellen prüfen: Pflegegrad, Eigentumsverhältnis und Wohnsituation bestimmen, welche Programme infrage kommen. Wohnberatungsstellen unterstützen kostenlos.
  3. Kostenvoranschlag einholen: Für den Antrag ist eine detaillierte Kostenaufstellung erforderlich, die Aufzug LuS bereitstellt.
  4. Anträge stellen und Bewilligung abwarten: Erst nach der schriftlichen Zusage der Förderstelle darf die Maßnahme beauftragt werden.
  5. Auftrag erteilen und umsetzen: Jetzt beginnt die eigentliche Montage durch den Fachbetrieb.
  6. Nachweise einreichen: Nach Abschluss werden Rechnungen und Nachweise bei der Förderstelle eingereicht, der Zuschuss wird ausgezahlt.

Aufzug LuS empfiehlt: Rechnen Sie beim KfW-Zuschuss 455-B mit Bearbeitungszeit und beim Aufzug im Mehrfamilienhaus zusätzlich mit einem Genehmigungsverfahren für den Schacht, das je nach Bundesland mehrere Wochen dauern kann. Planen Sie diese Vorlaufzeit ein, bevor ein konkreter Montagetermin vereinbart wird.


Sonderfall Mehrfamilienhaus und WEG

Im Mehrfamilienhaus wird die Aufzug-Förderung etwas komplexer, weil mehrere Wohneinheiten und meist eine Eigentümergemeinschaft beteiligt sind. Das ist aber eher ein Vorteil als ein Hindernis.

Der KfW-Zuschuss 455-B wird je Wohneinheit gewährt. In einem Gebäude mit mehreren Wohnungen kann sich der Gesamtzuschuss dadurch vervielfachen, weil jede Einheit den Höchstbetrag ausschöpfen kann. Bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten fördert die KfW zudem weitere Maßnahmen im Wohnumfeld. Antragsberechtigt sind sowohl die Wohnungseigentümergemeinschaft als auch einzelne Eigentümer und Mieter.

Voraussetzung ist ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft über die bauliche Maßnahme. Da ein Aufzugseinbau als bauliche Veränderung gilt, sollte die Beschlussfassung frühzeitig auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung gesetzt werden. Aufzug LuS liefert die technischen Unterlagen, die für Beschluss und Förderantrag benötigt werden.


Aufzug-Förderung im Neubau

Eine häufige Frage lautet, ob sich auch mit einer Förderung den Aufzug im Neubau finanzieren lässt. Hier ist Vorsicht geboten, denn die meisten Barriereförderprogramme zielen auf den Bestand.

Der KfW-Zuschuss 455-B fördert die Barrierereduzierung in bestehenden Gebäuden, nicht die erstmalige Herstellung von Wohnraum. Wer im Neubau von vornherein barrierefrei plant, kann diesen Zuschuss in der Regel nicht in Anspruch nehmen. Sinnvoll ist stattdessen der Blick auf die Pflegekasse, sofern bereits ein Pflegegrad vorliegt, sowie auf Landesprogramme, die teilweise auch den barrierefreien Neubau unterstützen. Auch wer mit einer Förderung den Aufzugseinbau im Neubau plant, sollte daher frühzeitig die konkreten Landesregelungen prüfen, da diese sich stark unterscheiden.

Unabhängig von der Förderfähigkeit gilt: Wer im Neubau den Schacht gleich mitplant, spart später erheblich, weil die nachträgliche Nachrüstung eines Aufzugs im Bestand deutlich aufwändiger ist. Für den privaten Wohnbereich bieten sich dabei auch platzsparende Homelifte an.


Aufzug LuS als Fachbetrieb an Ihrer Seite

Für jede Aufzug-Förderung verlangen die Förderstellen die Ausführung durch ein Fachunternehmen. Aufzug LuS erfüllt diese Anforderung und unterstützt Sie an genau den Stellen, an denen es bei der Förderung ankommt.

Technische Unterlagen für den Antrag: Wir liefern Kostenvoranschlag, Maßnahmenbeschreibung und die technischen Angaben, die KfW, Pflegekasse und Landesstellen für die Antragstellung benötigen.

Herstellerunabhängige Beratung: Wir wählen aus dem gesamten Marktangebot die Anlage, die zu Ihrer baulichen Situation und den technischen Mindestanforderungen der Förderprogramme passt. Ob Modernisierung, Nachrüstung oder Neuanlage: Wir richten die Ausführung an den Förderbedingungen aus.


FAQ – Häufig gestellte Fragen

Welche Zuschüsse gibt es 2026 für private Liftanlagen und Aufzüge?

Die wichtigsten Zuschüsse sind der KfW-Investitionszuschuss 455-B mit bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit und der Pflegekassenzuschuss mit bis zu 4.180 Euro pro Person bei anerkanntem Pflegegrad. Ergänzend gibt es den zinsgünstigen KfW-Kredit 159 sowie Landesprogramme.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für einen barrierefreien Umbau im Mehrfamilienhaus?

Im Mehrfamilienhaus wird der KfW-Zuschuss 455-B je Wohneinheit gewährt, was den Gesamtbetrag vervielfacht. Ab drei Wohneinheiten sind zusätzliche Maßnahmen im Wohnumfeld förderfähig. Antragsberechtigt sind die Eigentümergemeinschaft, einzelne Eigentümer und Mieter. Voraussetzung ist ein Beschluss der Gemeinschaft.

Gibt es finanzielle Unterstützung für einen altersgerechten Umbau mit Lift?

Ja. Für den altersgerechten Umbau mit Lift stehen der KfW-Zuschuss 455-B, der KfW-Kredit 159 sowie der Pflegekassenzuschuss zur Verfügung. Der Kredit 159 ist dabei unabhängig von Alter und Pflegegrad und steht jedem Haushalt offen.

Welche Förderstellen unterstützen den Einbau eines Personenaufzugs oder Homelifts?

Das variiert je nach Lifttyp und baulichen Gegebenheiten. Schachtlose Homelifte lassen sich in der Regel innerhalb weniger Tage montieren. Anlagen mit Schachtbau benötigen mehr Vorlauf. Aufzug LuS erstellt für jede Situation einen klaren Zeitplan.

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Telefon: 09721 / 188 45 11

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